Compliance ist in aller Munde. Infolge der weithin zunehmenden Regelungsdichte in allen Unternehmensbereichen rückt das Thema auf der Agenda des Topmanagements immer weiter nach oben. Die Anforderungen an die Risikovorsorge wachsen. Viele renommierte Unternehmen kämpfen mit Korruptionsvorwürfen gegen ihre Mitarbeiter.

Um strafrechtliche Probleme dieser und anderer Art zu vermeiden, wird immer häufiger auch der strafrechtliche Berater in die Compliance-Organisation mit einbezogen.

Feigen · Graf verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der strafrechtlichen Präventivberatung. Die Kanzlei berät verschiedene Großkonzerne bei der Erstellung und Umsetzung von Compliance-Programmen und betreut die Schulung von Mitarbeitern.