Hanns W. Feigen (geb. 1949 in Oberhausen) studierte im Anschluss an ein medizinisches Grundlagenstudium Rechtswissenschaften in Bonn. Nach vielen Jahren als Partner der Kanzlei „Redeker, Schön, Dahs & Sellner“ (heute: „Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier“) gründete er im Jahre 2001 gemeinsam mit Dr. Walther Graf die Sozietät „Feigen · Graf“ in Frankfurt am Main. Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit steht das Wirtschaftsstrafrecht einschließlich des Bankstrafrechts, Steuerstrafrechts (z.B. Liechtenstein–Verfahren), Korruptionsstrafrechts und Umweltstrafrechts sowie der strafrechtlichen Unternehmensberatung. Zugleich ist Feigen in zahlreichen Strafverfahren gegen Manager als Individualverteidiger tätig.
Seit jeher liegt ein Schwerpunkt im Bereich des Produktstrafrechts. Feigen war bereits in dem in Rechtsprechung und Literatur bekannten „Lederspray–Verfahren“ tätig, später dann im sog. „Holzschutzmittel–Verfahren“. Er koordinierte international das sog. „Lipobay–Verfahren“ als strafrechtlicher Unternehmensanwalt der
In den sog. Bankenverfahren (anonyme Geld– oder Wertpapiertransfers ins Ausland) war Feigen als Unternehmensanwalt oder Individualverteidiger von Vorstandsmitgliedern in fast allen größeren Verfahren tätig. Aktuelle Verteidigungsmandate aus dem Bankbereich betreffen derzeit das Verfahren um die West LB und die IKB. Daneben ist er immer stärker in Vortragsveranstaltungen für Konzerne zum Thema „Strafrecht in Unternehmen“ und damit in der strafrechtlichen Präventivberatung engagiert. |