Mit der Eröffnung des Kölner Büros zum Jahresbeginn 2003 hat
Feigen · Graf der verstärkten Mandatierung aus dem Rhein-Ruhr-Gebiet Rechnung getragen. Feigen · Graf war damit die erste ausschließlich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätige Sozietät, die überörtlich praktiziert.

Neben der Individualverteidigung in komplexen Wirtschafts- und Korruptionsstrafverfahren mit teilweise internationalem Bezug ist das Kölner Büro verstärkt in der strafrechtlichen Beratung von Unternehmen engagiert. Große Erfahrung besteht in der Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit sog. Umfangsermittlungsverfahren. Darüber hinaus berät das Kölner Büro vornehmlich größere Unternehmen bei der Entwicklung von Konzepten zur Vermeidung sog. Compliance-Risiken.