| Die Kanzlei Feigen · Graf mit derzeit sechs Anwälten an den Standorten
Frankfurt/Main und Köln ist ausschließlich im Bereich des Strafrechts und dort
insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig.
Durch hohe Spezialisierung garantiert die Kanzlei ein großes Maß an Kompetenz sowohl im Bereich der Individualverteidigung als auch im Bereich der Unternehmensberatung und -vertretung in Strafsachen. Aufgrund der verstärkten Internationalisierung des Strafrechts pflegt die Sozietät intensive Kontakte zu ausländischen Kollegen, die ebenfalls im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig sind. Feigen · Graf sind deshalb in der Lage, auch Verfahren mit stark internationalem Bezug zu begleiten und zu koordinieren. Für Mandanten, die Beratung und Vertretung außerhalb des Strafrechts benötigen, verfügt die Sozietät über ein Netzwerk kompetenter Kollegen, über welche die Betreuung auch in diesem Bereich angeboten werden kann. Feigen · Graf wird seit Gründung der Kanzlei in den einschlägigen Referenzwerken über den Rechtsmarkt (Juve, Chambers, Nomos Kanzleien in Deutschland, Who´s who legal, Best Lawyers International) zu den führenden Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht gezählt. |