| Schon die tägliche Nachrichtenlage zeigt, dass die Zahl von Ermittlungsverfahren
gegen Entscheidungsträger von Unternehmen stetig wächst. Damit sind auch die Unternehmen
selbst betroffen. Denn immer häufiger erhalten sie ungebetenen Besuch - vom Staatsanwalt und der Kriminalpolizei oder von der Steuerfahndung. Diese durchsuchen Geschäftsräume und Produktionsstätten, beschlagnahmen Betriebsunterlagen und richten ihr Augenmerk nicht selten auch auf Privatwohnungen. Der Grund für die Zunahme solcher von den Betroffenen als diskriminierend empfundener Maßnahmen liegt sicherlich in dem Trend zur Verschärfung und Erweiterung von Straftatbeständen durch den Gesetzgeber. Hinzu kommt die immer stärkere Bereitschaft der Strafverfolgungsbehörden zur "innovativen" Auslegung der strafrechtlichen Vorschriften (auch und gerade im Bereich des Haftrechts). Neben Führungskräften geraten dadurch auch die Unternehmen selbst in das Visier der mit Manpower und Know-how aufgerüsteten Verfolgungsbehörden. Vor dem Hintergrund dieser veränderten Gefährdungssituation muss auch die Strafverteidigung innovative Wege gehen, um den stetig wachsenden Gefährdungen von Unternehmen und deren Entscheidungsträgern effektiv begegnen zu können. |